Persönlichkeitsrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    Bezeichnung für das allgemeine Recht des Einzelnen auf Erhaltung, Unverletzlichkeit und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit; in Deutschland durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz unter gleichzeitiger Berufung auf Art. 1 Abs. 1 GG geschützt. Im Einzelnen fallen darunter das Recht auf informelle Selbstbestimmung, Schutz der persönlichen Ehre, Recht am eigenen Bild, Recht am eigenen Wort, Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, Schutz der Privatheit der Sexualsphäre.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.