Persönlichkeitsrecht
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Bezeichnung für das allgemeine Recht des Einzelnen auf Erhaltung, Unverletzlichkeit und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit; in Deutschland durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz unter gleichzeitiger Berufung auf Art. 1 Abs. 1 GG geschützt. Im Einzelnen fallen darunter das Recht auf informelle Selbstbestimmung, Schutz der persönlichen Ehre, Recht am eigenen Bild, Recht am eigenen Wort, Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, Schutz der Privatheit der Sexualsphäre.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |