Staatsstreich
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durch Träger der Staatsgewalt oder anderer hoher staatlicher Funktionen (meist im Militär) durchgeführter überraschender, vielfach gewaltsamer Umsturz, mit dem Ziel der Errichtung eines neuen Staatswesens mit neuer oder ohne Verfassung. Der Staatsstreich kann auch von Teilen der Regierung selbst ausgehen, um z.B. die Position der Exekutive gegenüber der Legislative zu stärken. Vergleiche auch Putsch.
Kalenderblatt - 13. März
| 1815 | Die Verbündeten beschließen nach Napoleons Flucht von der Insel Elba seine Ächtung. |
| 1933 | Hitler gründet das Ministerium für "Volksaufklärung und Propaganda". |
| 1938 | Hitler unterzeichnet das "Wiedervereinigungsgesetz", mit dem der Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich vollzogen ist. |
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