Sozialstaat
Aus WISSEN-digital.de
Staatsprinzip, in dem ein Staat nach Möglichkeit allen seinen im Staatsverband lebenden Bürgern die sozialen Mindestleistungen gewährleisten kann. Unter diesen Mindestleistungen werden i. A. verstanden: Schutz vor Krankheit und Unfällen, Erwerbslosigkeit im Alter, Tod des Ernährers sowie Arbeitslosigkeit. Die Absicherung des Bürgers wird durch unterschiedliche Maßnahmen in den einzelnen Staaten gewährleistet - hauptsächlich durch das Sozialversicherungssystem, aber auch durch staatliche Hilfsmaßnahmen wie Arbeitslosengeld oder öffentliches Gesundheitswesen. Im Sozialstaat besteht ein Rechtsanspruch auf die sozialen Leistungen - somit verbindet sich die Idee des Rechtsstaats mit der des Sozialstaats.
Die Bundesrepublik Deutschland bezeichnet sich in Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes als sozialer Rechtsstaat.
Kalenderblatt - 6. Mai
1757 | Die Schlacht bei Prag ist eine der ersten großen Schlachten des Siebenjährigen Krieges. |
1937 | Das Luftschiff "Hindenburg" explodiert in Lakehurst. Mit dieser Katastrophe endet das Zeitalter der Luftschifffahrt. |
1952 | Das Deutschlandlied wird Nationalhymne der Bundesrepublik. Die Musik stammt von Joseph Haydn, der Text von A. H. Hoffmann von Fallersleben. |
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