Sozialpolitik

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    Im Sinne des Sozialstaatgrundsatzes des Grundgesetzes (Artikel 20 Absatz 1: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.") ist die Idee der staatlichen Sozialpolitik, den Vorrang der sozialen Absicherung der Menschenwürde auch gegenüber privatwirtschaftlichen Interessen durchzusetzen. Die Sozialpolitik betrifft alle Maßnahmen und Strategien, die den Erhalt des sozialen Netzes unter Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Gesichtspunkte verfolgen. Dazu gehört auch die den Arbeitsmarkt betreffende Politik (Recht auf Arbeit, Arbeitsschutz, Arbeitsgesetzgebung). Die Sozialpolitik ist an die Gesellschaftspolitik und die staatliche Wirtschaftspolitik gebunden.