Sozialpolitik
Aus WISSEN-digital.de
Im Sinne des Sozialstaatgrundsatzes des Grundgesetzes (Artikel 20 Absatz 1: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.") ist die Idee der staatlichen Sozialpolitik, den Vorrang der sozialen Absicherung der Menschenwürde auch gegenüber privatwirtschaftlichen Interessen durchzusetzen. Die Sozialpolitik betrifft alle Maßnahmen und Strategien, die den Erhalt des sozialen Netzes unter Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Gesichtspunkte verfolgen. Dazu gehört auch die den Arbeitsmarkt betreffende Politik (Recht auf Arbeit, Arbeitsschutz, Arbeitsgesetzgebung). Die Sozialpolitik ist an die Gesellschaftspolitik und die staatliche Wirtschaftspolitik gebunden.
KALENDERBLATT - 9. Juni
1588 | Aufbruch der riesigen spanischen Armada gegen England, das diese aber mit seinen wendigen Schiffen vernichtend geschlagen heimschickt. |
1947 | Frankreich ordnet für das Saarland eine neue Währung an. Die Saarmark soll die Reichsmark ersetzen. |
1949 | Die Vereinten Nationen (UNO) veröffentlichen eine Erklärung über die "Rechte und Pflichten" eines Staates. |
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