Seevölkerrecht

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    vertraglich festgelegte Bestimmung zur Regelung des Seeverkehrs; Unterscheidung in Seekriegsrecht und Seefriedensrecht (Seerecht).

    Handelsschiffe dürfen generell nicht an der Durchfahrt fremder Küstengewässer gehindert werden. Das Prinzip der "Freiheit der Meere" ist aber im Seekriegsrecht eingeschränkt (für bewaffnete Schiffe u.U. Genehmigung erforderlich). Angelegenheiten, die das Seerecht betreffen, gehören in Kriegszeiten zum internationalen Recht.

    Die Genfer Seerechtskonventionen von 1958 regelten erstmals Rechte und Pflichten der Staaten in Bezug auf Schifffahrt, Fischerei, Meeresforschung, Förderung von Mineralien (Meeresbergbau) und Umweltschutz.

    Küstenstaaten verfügen über Hoheitsgewässer mit einer Breite von höchstens zwölf Seemeilen.

    Spezialfälle im Seerecht sind: Meerengen, Kanäle zwischen zwei Staaten und die "ausschließliche Wirtschaftszone" (bestimmte Vorrechte des Küstenstaates in einem Gebiet bis 200 sm).

    Der Internationale Seegerichtshof kontrolliert die Einhaltung der Seerechtskonventionen. Der Sitz ist in Hamburg.