Schuld

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Strafrecht: Schuld tritt ein bei unrechtmäßigem Verhalten, d.h. einem Täter kann vorgeworfen werden, dass er die Ungesetzlichkeit einer Handlung akzeptiert, obwohl er in der Lage gewesen wäre, statt rechtswidrig rechtmäßig zu handeln. Schuld tritt nicht nur bei Vorsatz, sondern auch bei Fahrlässigkeit ein. Sie begründet die Strafbarkeit.
    2. Verbindlichkeiten eines Unternehmens an einen Gläubiger.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.