Vorsatz

    Aus WISSEN-digital.de

    1. im Buchwesen Kurzwort für Vorsatzblatt (Papier an der Innenseite des Deckels).
    2. im Recht auch: Dolus;

    im Strafrecht das Wissen und Wollen einer Straftat; schwerste Schuldform, auch im Zivilrecht.

    Man unterscheidet im Strafrecht hauptsächlich Absicht (dolus directus I; dem Täter kommt es gerade darauf an, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen), direktem Vorsatz (dolus directus II; der Täter weiß oder sieht als sicher voraus, dass er den gesetzlichen Tatbestand verwirklicht) und Eventualvorsatz (dolus eventualis; der Täter hält den Eintritt des Tatbestandes für möglich und nimmt die Folge billigend in Kauf).

    Im Zivilrecht hat der Schuldner Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten (Verschulden), soweit nichts anderes bestimmt ist (vgl. § 276 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Hier kennt man den bedingten Vorsatz (dolus eventualis) und die Absicht.

    1. im Messwesen eine vor eine Einheit gesetzte Vorsilbe zur Kennzeichnung des dezimalen Vielfachen oder Teils einer Einheit mit spezifischer Abkürzung (z.B. M für Mega- = millionenfach; K für Kilo- = tausendfach; c für Zenti- = ein Hundertstel; n für Nano- = ein Milliardstel).

    Kalenderblatt - 18. April

    1521 Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab.
    1951 Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige.
    1968 Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt.