Schickschuld
Aus WISSEN-digital.de
insbesondere beim Versendungskauf; der Ort der Leistungshandlung ist der Wohnsitz des Schuldners. Der Schuldner ist verpflichtet die Geldschuld auf seine Kosten und Gefahr dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln. Zu unterscheiden von Bringschuld und Holschuld.
Kalenderblatt - 19. August
| 1493 | Maximilian I., der "letzte Ritter", wird Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. |
| 1915 | Das deutsche U-Boot "U24" versenkt das Passagierschiff "Arabic". Etwa 50 Menschen kommen ums Leben. Gleichzeitig wird "U27" von einem unter amerikanischer Flagge fahrenden britischen Kriegsschiff beschossen und die Überlebenden gegen jede Regel des Seekriegs ermordet. Diese Ereignisse führen zum Ende des begrenzten U-Boot-Krieges gegen England. |
| 1936 | In Moskau beginnen die ersten Schauprozesse gegen die antistalinistische Opposition. |
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