Rechtsordnung

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    Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Verhältnis einer Gruppe von Individuen zueinander oder zu den übergeordneten Hoheitsträgern oder zwischen diesen regelt (siehe Recht).

    Gebote verpflichten die Bürger zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen (z.B. nach Abschluss eines Kaufvertrages Geld und Ware zu übereignen, ferner Straftaten zu vermeiden, im Prozess als Zeuge auszusagen, Steuern zu bezahlen u.a.). Zugleich gewährt die Rechtsordnung damit in den meisten Fällen einem Anderen ein subjektives Recht (dem Käufer: auf Übereignung der Sache, dem Verkäufer: auf Übereignung des Geldes).

    Die Rechtsordnung ist zu unterscheiden von Moral und Sittengesetz. Sie beruht auf dem Willen der Rechtsgemeinschaft, gilt jedoch im Prinzip unabhängig vom Einzelnen. Sie offenbart sich in geschriebenen Rechtssätzen und ungeschriebenem Gewohnheitsrecht. Inhaltlich gliedert sich die moderne Rechtsordnung in die zwei großen Gebiete des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.