Rechtsordnung
Aus WISSEN-digital.de
Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Verhältnis einer Gruppe von Individuen zueinander oder zu den übergeordneten Hoheitsträgern oder zwischen diesen regelt (siehe Recht).
Gebote verpflichten die Bürger zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen (z.B. nach Abschluss eines Kaufvertrages Geld und Ware zu übereignen, ferner Straftaten zu vermeiden, im Prozess als Zeuge auszusagen, Steuern zu bezahlen u.a.). Zugleich gewährt die Rechtsordnung damit in den meisten Fällen einem Anderen ein subjektives Recht (dem Käufer: auf Übereignung der Sache, dem Verkäufer: auf Übereignung des Geldes).
Die Rechtsordnung ist zu unterscheiden von Moral und Sittengesetz. Sie beruht auf dem Willen der Rechtsgemeinschaft, gilt jedoch im Prinzip unabhängig vom Einzelnen. Sie offenbart sich in geschriebenen Rechtssätzen und ungeschriebenem Gewohnheitsrecht. Inhaltlich gliedert sich die moderne Rechtsordnung in die zwei großen Gebiete des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.
KALENDERBLATT - 7. Juni
1905 | Norwegen löst einseitig die seit 1814 gebildete Union auf. |
1929 | Der Youngplan, der Nachfolger des Dawesplans, der die deutschen Reparationsleistungen regelt, wird unterzeichnet. |
1933 | Lufthansa beginnt die Luftpostverbindung mit Südamerika. |
MAGAZIN
- Wie die richtige Employer Value Proposition bei Fachkräftemangel hilft
- Ex zurückgewinnen: Effektive Methoden und Ratschläge für eine erfolgreiche Versöhnung
- Der ultimative Ratgeber: So wählen Sie das richtige Umzugsunternehmen für einen reibungslosen Umzug
- Wie nachhaltig ist Brennholz?
- Die zahlreichen Aspekte eines gesunden Lebensstils
Film und Fernsehen
Zehn aus fast 300 Fragen zu Film und Fernsehen warten auf Sie. Also: Füße hoch, Popcorn und los!
Jetzt quizzen!