Potenzmittel diskret kaufen: Wie Online-Apotheken weiterhelfen

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    Die Mehrheit betroffener Männer spricht nur ungern über Potenzprobleme, selbst beim Arzt werden sie gelegentlich verschwiegen. Abhilfe können Potenzmittel bieten. Diese sind in der Apotheke jedoch nur gegen Vorlage eines gültigen Rezepts erhältlich.

    Viagra und Co sind rezeptpflichtig

    Diese Tatsache hat sich jedoch noch nicht vollständig herumgesprochen. Viele Betroffene meinen, sie könnten Potenzmittel schnell und unkompliziert über das Internet bestellen. Doch falsch gedacht – zumindest wenn kein Rezept vorliegt. Medikamente wie Cialis, Levitra oder Viagra sind rezeptpflichtig.

    Somit kann die Notwendigkeit bestehen, zunächst einen Arzt aufzusuchen und sich das Medikament verschreiben zu lassen. Auch Online-Apotheken dürfen Potenzmittel nur herausgeben, sofern der Kunde ein gültiges Rezept einsendet.

    Genau diese Tatsache hält etliche Männer davon ab, Viagra oder ähnliche Mittel zu kaufen. Andererseits hat die strenge Regulierung von Medikamenten gute Gründe. Sie soll die Menschen vor der Einnahme womöglich gefährlicher Inhaltsstoffe und damit vor gesundheitlichen Risiken schützen. Die Herausgabe solcher Medikamente ist nur gestattet, sofern sich der Arzt sicher ist, dass sein Patient das Mittel verträgt. Andernfalls darf er es nicht verschreiben.

    Im Rahmen der Anamnese fragt der Arzt entscheidende Dinge ab. Sofern der Patient um ein Rezept für Potenzmittel bietet, möchte der Arzt u.a. wissen, ob z.B. überhaupt eine Potenzschwäche vorliegt, ob der Patient Alkohol konsumiert oder raucht, ebenso ob Herz-Kreislauf-Beschwerden vorliegen. Anhand dieser sowie weiterer Informationen entscheidet er, ob ein Rezept ausgestellt werden kann.

    Online-Arzt-Service: Per Internet zum Rezept

    Der Weg zu einem Rezept muss allerdings nicht zwingend über den Besuch des Hausarztes oder Urologen führen. Inzwischen existieren weitere Lösungen, um ein Rezept ausgestellt zu bekommen. Das Stichwort in diesem Zusammenhang lautet Online-Arzt-Service.

    In diesem Fall füllt der Patient einen Online-Fragebogen aus und muss versichern, wahrheitsgemäße Angaben bezüglich seines Gesundheitszustandes zu machen. Anschließend wird der Bogen von einem Arzt ausgewertet. Anhand der gemachten Angaben entscheidet er darüber, ob dem Patienten ein Rezept ausgestellt werden kann.

    Solch ein Service ist häufig an Internet-Apotheken gekoppelt. Für den Patienten bedeutet dies, dass sein Rezept direkt an eine Apotheke weitergeleistet wird. Für ihn ist dies die Möglichkeit, vergleichsweise unkompliziert und vor allem diskret an ein geeignetes Potenzmittel zu gelangen.

    Aufgepasst bei anderen Verkaufskanälen

    Der Besuch eines Arztes vor Ort und alternativ die Nutzung eines Online-Arzt-Services sind die einzigen Wege, um an ein Rezept zu gelangen und damit auf legalem Wege Potenzmittel zu kaufen. Doch wer sich im Internet auf die Suche begibt, wird noch alternative Verkaufskanäle finden. Unzählige Websites versprechen den schnellen und preiswerten Zugang zu Viagra und Co.

    Doch aufgepasst, der Erwerb von Potenzmitteln auf diesem Wege ist nicht zulässig. Darüber hinaus ist er an größere Risiken gekoppelt, als sich viele Patienten darüber im Klaren sind. Zum einen prüfen solch - meist dubiose Anbieter - nicht, wie es um den Gesundheitszustand der Kaufinteressenten steht und somit eine Verträglichkeit gewährleistet ist. In anderen Worten: Käufer gehen womöglich ein erhebliches Gesundheitsrisiko ein.

    Zum anderen ist nicht gewiss, ob originale Medikamente verkauft werden. Im Internet sind unzählige Medikamentenfälschungen verbreitet. Rein äußerlich mögen Verpackungen und auch die Medikamente selbst den Originalen zum Verwechseln ähnlichsehen, doch die entscheidenden Wirkstoffe sind nicht enthalten. Dafür können jedoch gefährliche Stoffe enthalten sein, welche die Gesundheit ernsthaft gefährden.

    Fazit

    Mit Potenzmitteln ist es möglich, bestimmte Potenzprobleme in den Griff zu bekommen. Allerdings sollte der Erwerb von Viagra und ähnlichen Mitteln ausschließlich in akkreditierten Apotheken erfolgen - dies gilt sowohl für örtliche als auch Online-Apotheken.

    Bei diesen Apotheken besteht grundsätzlich die Notwendigkeit, ein gültiges Rezept vorzulegen. Sowohl Hausarzt als auch Urologe können hierfür, sofern sie keine gesundheitlichen Bedenken haben, ein Rezept ausstellen. Patienten, die sich diesbezüglich unwohl fühlen, können auch einen Online-Arzt-Service nutzen. In diesem Fall füllen sie im Internet einen Fragebogen aus, um ihr Rezept zu erhalten. Dies können sie anschließend direkt bei einer Internet-Apotheke einreichen.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.