Pilotton

    Aus WISSEN-digital.de

    (griechisch)

    1. ein Ton mit der Frequenz 19 Kilohertz (Pilotfrequenz), der bei der Übertragung stereophoner Sendungen im Hörrundfunk zur Rückgewinnung des Hilfsträgers vor der Demodulation dient (Stereophonie). Das damit verbundene Verfahren heißt Pilottonverfahren.

    Das Pilottonverfahren wird bei der hochfrequenten Übertragung von Stereosignalen (über einen frequenzmodulierten Sender im UKW-Bereich) ohne Inanspruchnahme eines zweiten Übertragungskanals angewendet. Bei diesem Verfahren erfolgt die Ausstrahlung eines 38-Kilohertz-Hilfsträgers mit dem S-Signal der Stereoübertragung im Zweiseitenbandverfahren amplitudenmoduliert. Gleichzeitig wird auch das niederfrequente kompatible M-Signal der Stereoübertragung nach der Frequenzmodulation im Sender ausgestrahlt. Durch die dabei erfolgende Unterdrückung des 38-Kilohertz-Hilfsträgers ist es erforderlich, den 19-Kilohertz-Pilotton zu übertragen, um den Hilfsträger im Empfänger vor der Demodulation zurück zu gewinnen. Zur Demodulation des Stereosignals wird der Hilfsträger benötigt.


    Ein Vorteil des Verfahrens mit Pilotton ist es, dass durch die Hilfsträgerunterdrückung der für das S-Signal maximal zur Verfügung stehende Frequenzhub vollständig durch die verbliebenen Seitenbänder in Anspruch genommnen werden kann. Dadurch ergibt sich ein für das S-Signal relativ günstiger Störabstand.

    1. ein in der Film- und Fernsehtechnik zum Austesten für den gleichzeitigen Bild- und Tonlauf (bildsynchrone Tonaufnahmen) verwendeter hochfrequenter Ton.