Patronat

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    1. Schirmherrschaft.
    1. (Patronatsrecht), Rechtsbeziehung zwischen katholischer oder evangelischer Amtskirche und einem Stifter (Patron) einer Kirche, eines Benefiziums; gilt auch für den Rechtsnachfolger des Stifters. Wichtigstes Recht des Patronats liegt im Vorschlagsrecht des Patrons für die Besetzung des Patronats, es ist begründet im mittelalterlichen Eigenkirchenwesen. Das Patronat kann so auch von Laien ausgeübt werden. Heute ist das Patronat im Allgemeinen auf die subsidiäre Baulast beschränkt.

    Kalenderblatt - 18. Mai

    1804 Napoleon I. Bonaparte macht Frankreich zum Kaisertum und wird zum "Kaiser der Franzosen" gekrönt.
    1848 Die Deutsche Nationalversammlung tritt in der Frankfurter Paulskirche zusammen.
    1959 Der Regisseur François Truffaut begründet mit seinem Film "Sie küssten und sie schlugen ihn" eine neue Stilrichtung des Französischen Films mit. Die Filme der Nouvelle Vague zeichnen sich durch ihren existenzialistischen Charakter und die Betonung von Augenblickserlebnissen aus.