Locarnopakt

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    auch: Locarnoverträge;

    am 1. Dezember 1925 verabschiedete Verträge zwischen dem Deutschen Reich, Frankreich, Großbritannien, der Tschechoslowakei, Belgien, Polen und Italien zur Herstellung eines mitteleuropäischen Sicherheitssystems. Im Mittelpunkt des Vertragswerks stand eine Garantieerklärung für die Unverletzlichkeit der deutschen Westgrenze und die Entmilitarisierung des Rheinlands. Für die Ostgrenze lehnte Außenminister Stresemann eine solche Festlegung angesichts bestehender deutscher Revisionsforderungen ab. Ergänzt wurde der Locarnopakt durch Schiedsverträge des Deutschen Reiches mit der Tschechoslowakei, Polen, Belgien und Frankreich sowie Beistandsverträge zwischen Frankreich und Polen/Tschechoslowakei. Die Locarnoverträge öffneten dem Deutschen Reich die Tür zur Aufnahme in den Völkerbund. Die von Hitler 1936 veranlasste Rheinlandbesetzung bedeutete einen Bruch der Verträge.