Lizenziat

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    (lateinisch "licentia": Erlaubnis)

    1. an den Universitäten des Mittelalters der zweite akademische Grad (nach dem Bakkalaureus), verbunden mit der Erlaubnis, kleinere Vorlesungen zu halten; dem Lizenziat stand die Promotion noch bevor; in der Neuzeit wird der Lizenziatsgrad noch von einigen (protestantischen) theologischen Fakultäten neben dem Doktor der Theologie verliehen ("Lic. theol.").
    1. Inhaber des Lizenziatsgrades.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.