Kupplung
Aus WISSEN-digital.de
Vorrichtung zum Verbinden von Fahrzeugen (z.B. Eisenbahnkupplung); auch Maschinenteil bei Kfz zum Herstellen oder Trennen der Kraftübertragung zwischen Motor und Triebrädern. Es gibt verschiedene Konstruktionsweisen: feste Kupplung (z.B. Scheiben- oder Stirnzahn-Kupplung), längsbewegliche Kupplung (Klauen-Kupplung), querbewegliche Kupplung (Kugel- oder Kreuzgelenk-Kupplung), Ausrück-Kupplung (Scheiben- oder Lamellen-Kupplung).
Von automatisch arbeitenden Strömungskupplungen (Föttinger-Kupplung) abgesehen, sind die Kupplungen in Automobilen Reibungskupplungen, bestehend aus einer mit dem Schwungrad des Motors verbundenen Reibfläche, einer Druckplatte und einer Mitnehmerscheibe zwischen beiden, die beidseitig einen Reibbelag (Reibung) trägt. Eine Tellerfeder presst bei der Fahrt alle drei Komponenten aufeinander. Beim Treten des Kupplungspedals wird die Druckplatte von der Tellerfeder entlastet, die kraftübertragende "Reibverbindung" zwischen Motor und Getriebe gelöst.
Kalenderblatt - 18. September
1814 | Eröffnung des Wiener Kongresses, auf dem nach der Niederwerfung Napoleons I. eine Neuordnung Europas vorgenommen werden soll. |
1848 | In Frankfurt kommt es aus Enttäuschung über die nationale Ohnmacht nach dem Friedensvertrag von Malmö zu verlustreichen Straßenkämpfen. |
1851 | Die erste Nummer der "New York Times" erscheint – heute eine der berühmtesten Zeitungen der Welt mit einer Auflage von etwa einer Million pro Tag (Stand: 1999). |