Kupplung
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Vorrichtung zum Verbinden von Fahrzeugen (z.B. Eisenbahnkupplung); auch Maschinenteil bei Kfz zum Herstellen oder Trennen der Kraftübertragung zwischen Motor und Triebrädern. Es gibt verschiedene Konstruktionsweisen: feste Kupplung (z.B. Scheiben- oder Stirnzahn-Kupplung), längsbewegliche Kupplung (Klauen-Kupplung), querbewegliche Kupplung (Kugel- oder Kreuzgelenk-Kupplung), Ausrück-Kupplung (Scheiben- oder Lamellen-Kupplung).
Von automatisch arbeitenden Strömungskupplungen (Föttinger-Kupplung) abgesehen, sind die Kupplungen in Automobilen Reibungskupplungen, bestehend aus einer mit dem Schwungrad des Motors verbundenen Reibfläche, einer Druckplatte und einer Mitnehmerscheibe zwischen beiden, die beidseitig einen Reibbelag (Reibung) trägt. Eine Tellerfeder presst bei der Fahrt alle drei Komponenten aufeinander. Beim Treten des Kupplungspedals wird die Druckplatte von der Tellerfeder entlastet, die kraftübertragende "Reibverbindung" zwischen Motor und Getriebe gelöst.
KALENDERBLATT - 22. September
1925 | Der internationale Wetterdienst kann nach der Eröffnung der Rundfunkstation Julianehaab auf Grönland dank verbesserter Arbeitsbedingungen genauere Prognosen liefern. |
1981 | Der Demonstrant Klaus Jürgen Rattay wird in den Unruhen getötet, die der Räumung von besetzten Häusern in Westberlin folgen. |
1998 | Die erste Hilfslieferung mit deutschen Lebensmitteln erreicht den südlichen Teil des Sudans. Der Transport wird von der Bundesluftwaffe durchgeführt. |