Kennung
Aus WISSEN-digital.de
Unter Kennung versteht man ein individuelles, charakteristisches Signal, das die Identifikation von einzelnen Signalgebern (z.B. Leuchtfeuer, Funkfeuer, Sender) einer Gruppe baugleicher Modelle ermöglicht.
Kennungen werden beispielsweise angewandt in der Luft- und Schifffahrt, beim Leitstrahl eines Flughafens, der bei jedem Flughafen andere Impulse von sich gibt, beim Sprechfunk zur Stationsangabe, bei Textanschlüssen die Telexnummer sowie die abgekürzte Namensform.
Der Adressteil "computer-name" einer E-Mail-Adresse der Form "login-name@computer-name.domänen-name" bezeichnet den eigentlichen Mail-Server und wird durch ein @-Zeichen vom Adressteil "login-name" des Benutzers getrennt. Dieses ist die Kennung, unter der ein Internetnutzer den Zugang erhält, z.B. kann die Kennung dabei einfach aus seinem Namen bestehen.
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
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