Informationsfreiheit

    Aus WISSEN-digital.de

    Grundrecht, das im Grundgesetz Artikel 5 der deutschen Verfassung festgeschrieben ist und besagt, dass sich jede Person aus allen öffentlich zugänglichen Quellen informieren darf; Voraussetzung der Meinungsfreiheit. Einschränkungen sind möglich, z.B. beim Jugendschutz oder bei möglichen Persönlichkeitsverletzungen.