Honorar
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch "Ehrengeschenk")
Bezahlung, Vergütung (insbesondere für freiberufliche Tätigkeit). Im alten Römischen Recht bezeichnete man so Entgelte für Leistungen (z.B. des Arztes), deren wirtschaftlichen Wert man nicht schätzen konnte. Heutzutage bezeichnet man die Bezahlung von Freiberuflern (z.B. Ärzten, Anwälten und Architekten) als Honorar. Das Honorar wird entweder frei ausgehandelt oder richtet sich nach der Gebührenordnung der Berufsgruppe.
Kalenderblatt - 29. April
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