Herzkrankheiten

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    Entsprechend seines anatomischen Aufbaus können die verschiedenen Teile des Herzens getrennt erkranken. Man unterscheidet Erkrankungen des Herzbeutels, des Herzmuskels, des Endokards, der Herzklappen und der Herzkranzgefäße. Alle Teile können rheumatisch, durch Vergiftungen oder durch Infektionen geschädigt werden. Die Herzkranzgefäße unterliegen zusätzlich, wie alle Arterien, der Arterienverkalkung. Herzkrankheiten entstehen ferner durch angeborene Herzfehler und schließlich durch Erkrankungen der Herznerven (Herzneurosen). Alle angegebenen Schädigungen führen erst dann zu Herzkrankheiten, wenn entweder Schmerzen auftreten oder die Herzleistung nachlässt. Ein Herzgeräusch ist also noch keine Krankheit, erfordert aber ständige Überwachung, um das Ausbrechen einer Herzkrankheit zu verhindern. Dagegen erfordern Herzschmerzen stets eine dauernde intensive Behandlung. Wenn Zeichen einer nachlassenden Herzleistung auftreten (Kurzatmigkeit, Ödeme, Zyanose), muss mit Herzglykosiden behandelt werden. Die Behandlung erfolgt bei Herzinsuffizienz fast immer lebenslänglich, da der zu Grunde liegende Herzfehler nicht geheilt werden kann, es sei denn durch eine Herzoperation.

    Herzkrankheiten können auch durch Stress oder Genussgifte (besonders Nikotin) hervorgerufen werden.

    Kalenderblatt - 18. August

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    1896 Der deutsche Kaiser Wilhelm II. führt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein, das einen großen Schritt zur deutschen Rechtseinheit darstellt.
    1931 Zwischen dem von Finanznöten geplagten Deutschen Reich und seinen Reparationsgläubigern wird ein Stillhalte-Abkommen von einem halben Jahr vereinbart.