Hehlerei
Aus WISSEN-digital.de
gemäß § 259 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Sache, die ein anderer gestohlen hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Hehlerei ist ein Vermögensdelikt. Wer die Hehlerei gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande begeht, wird gemäß §§ 260, 260 a Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft.
Kalenderblatt - 10. Mai
1871 | Der Frieden von Frankfurt beendet den Deutsch-Französischen Krieg. In dem Friedensvertrag verpflichtet sich Frankreich zum Abtreten von Elsass-Lothringen. |
1940 | Der deutsche Feldzug gegen Frankreich sowie gegen die neutralen Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg beginnt. |
1949 | Bonn wird vorläufige Bundeshauptstadt. |
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