Graf

    Aus WISSEN-digital.de

    (althochdeutsch: grafio, "Befehlender"; französisch: Comte, von lateinisch: comes, "Begleiter [des Königs]")

    ursprünglich Führer einer Heerschar, im fränkischen (und angelsächsischen) Reich Beamter, der an der Spitze eines Gaues als Richter, Verwalter und militärischer Führer den König vertrat. Im deutschen Reich des Mittelalters wurden Amt und Gebiet (als Lehen) erblich; später wurden die Grafen (Land-, Mark-, Pfalz-, Burggrafen) zu Landesherren, da sie die ursprünglich in Stellvertretung des Königs ausgeübten Rechte zu territorialen Hoheitsrechten entwickelten.

    Die zu Beginn des 19. Jh.s mediatisierten regierenden Reichsgrafen zählten weiterhin zum hohen Adel (Fürsten), die übrigen zur obersten Stufe des niederen Adels. Seit der frühen Neuzeit auch Amtsbezeichnung für Deichgraf, Moorgraf, Holzgraf, Rheingraf.