Glühlampe

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    auch (umgangssprachlich): Glühbirne;

    Als Glühlampe bezeichnet man eine elektrische Lampe (auch umgangssprachlich als Glühbirne bezeichnet). Im luftleeren bzw. gasgefüllten Inneren des Glas- oder Quarzkolbens wird ein Kohle- oder Metallfaden (am gebräuchlichsten ist heute Wolfram) zum Glühen gebracht, und zwar durch Strom. Ein erhitzter Wolframdraht erreicht eine Temperatur von ca. 2 500 °C. Der Kohle- oder Metallfaden ist meist einfach oder auch mehrfach zur Glühwendel gerollt. Der Glas- bzw. Quarzkolben ist mit einem Gas oder Gasgemisch gefüllt, z.B. Argon und Stickstoff, Krypton, Xenon oder mit beigemischten Halogenen.

    Halogenglühlampen, die mit 12 Volt betrieben werden, weisen einen Spareffekt gegenüber den gewöhnlichen elektrischen Glühlampen auf. Ihr Wirkungsgrad wird aber noch durch die für Glühlampen charakteristischen Wärmeverluste gemindert, so dass sie nicht als Energiesparlampen bezeichnet werden können.

    Glühlampen lassen sich nach der Betriebsspannung und der Leistungsaufnahme einteilen. Sie werden für unterschiedliche Leistungen hergestellt: 15 bis 2 000 Watt. Eine weitere Unterscheidung zwischen Glühlampen erfolgt nach der Verwendung. Die Anwendungsmöglichkeiten für Glühlampen sind äußerst vielfältig. Sie dienen zur Innen- und Außenbeleuchtung, finden Verwendung in Fahrzeugen aller Art (Fahrzeuglampen) und bei vielen technischen Geräten, die Licht benötigen (z.B. Fotolampen, Projektoren, Messlampen, Signallampen). Es existieren mehrere Formen von Lampenfassungen für Glühlampen, z.B. Schraubsockel oder Bajonettsockel).

    Der eigentliche Erfinder der Glühlampe ist Heinrich Goebel (1854). Aber erst Thomas Alva Edison, der 1879 dieselbe Erfindung machte, erkannte die Bedeutung der Glühlampe. Die neue Erfindung gewann rasch an Bedeutung. Es wurden Verbesserungen vorgenommen: Der von Edison verwendete Kohlefaden wurde durch Metallfäden ersetzt. Ab 1910 begann man, Wolframfäden zu benutzen. Außerdem füllte man das bei Edison noch luftleere Innere der Glühlampe mit bestimmten Gasen (z.B. Argon oder Xenon).

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.