Freizügigkeit

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    das Recht, sich innerhalb des Staatsgebiets frei zu bewegen und an jedem Ort niederzulassen; gehört zu den Grundrechten des modernen Verfassungsstaates, so auch der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 11 GG). Die Freizügigkeit kann unter besonderen Bedingungen eingeschränkt werden (Seuchengefahr, strafbare Handlungen oder für Asylsuchende).

    Gewährung der unbeschränkten Freizügigkeit auch im Ausland ist eine Voraussetzung für Entfaltung der modernen Weltwirtschaft. Innerhalb der EU besteht Arbeitnehmerfreizügigkeit.

    Geschichte

    Die Freizügigkeit war im Mittelalter beschränkt; der von einem Grundherrn abhängige Bauer durfte nur gegen "Abzugsgeld" wegziehen, der Hörige überhaupt nicht; andererseits war aber auch der Zuzug mit gleichzeitiger Existenzgründung erschwert, in der Stadt z.B. war die Aufnahme in eine entsprechende Handwerkerzunft durch Zulassungsbedingungen stark beschränkt. Die reisenden Kaufleute standen unter Fremdenrecht. Auch der Fürstenstaat des 17. und 18. Jh.s beschränkte die Freizügigkeit aus wirtschaftlichen und militärisch-politischen Gründen. Wandel erst durch die Französische Revolution, in Deutschland durch die Reformen Anfang des 19. Jh.s (Bauernbefreiung).

    Kalenderblatt - 30. April

    1849 Preußens König Friedrich Wilhelm IV. lehnt die von der Nationalversammlung ausgearbeitete neue Verfassung endgültig ab.
    1945 Der Führer der NSDAP, Adolf Hitler, nimmt sich und seiner Ehefrau Eva Braun das Leben. Er entflieht damit der Rechtfertigung seiner Verbrechen. Eine Woche später wird die Kapitulation der Deutschen unterzeichnet.
    1975 Südvietnam kapituliert bedingungslos, damit ist der Vietnamkrieg zu Ende.