Freie Städte

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    im Mittelalter bischöfliche Städte (Köln, Speyer, Worms, Augsburg, Basel u.a.), die im 13./14. Jh. die Unabhängigkeit von der geistlichen Herrschaft erlangt hatten; waren im Unterschied zu den Reichsstädten von bestimmten Reichspflichten (Heerfahrt, Jahressteuer) befreit. Später Bezeichnung für die Stadtrepubliken Hamburg, Bremen, Lübeck und Frankfurt am Main, seit 1815 Mitglieder des Deutschen Bundes; Frankfurt fiel 1866 an Preußen, Hamburg, Lübeck (Freie und Hansestädte) und Bremen (Freie Hansestadt) wurden 1867 Mitglieder des Norddeutschen Bundes und 1871 des Deutschen Reiches; Lübeck kam 1937 zu Preußen, Bremen wurde dem Reichsstatthalter in Oldenburg unterstellt; Hamburg und Bremen nach 1945 Länder der Bundesrepublik Deutschland.