Existenzminimum
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für den Lebensunterhalt erforderliches (materielles oder finanzielles) Mindesteinkommen. Man unterscheidet:
1. physisches Existenzminimum: die zum materiellen Lebenserhalt notwendigen Güter wie Lebensmittel, Wasser etc.
2. soziales Existenzminimum: beinhaltet die Mittel, die neben dem reinen Lebenserhalt auch für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben notwendig sind. Mit dem sozialen Existenzminimum ist ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Integration gesichert.
3. steuerliches (rechtliches) Existenzminimum: Das Einkommen, das rechtlich als Existenzminimum gilt, wird von der Einkommensteuer befreit. Im Jahr 2005 lag dieser Grundfreibetrag bei 7 664 Euro.
Personen, die mittellos und außer Stande sind, ihren Lebensunterhalt durch eigene Bemühungen zu bestreiten, und die nachweislich bereit sind, eine zugewiesene Beschäftigung anzunehmen, haben in Deutschland Anrecht auf Sozialleistungen, derzeit in Form des Arbeitslosengeldes II.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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