Einkommensteuer

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    eine Personalsteuer, die nach dem Einkommen des einzelnen Steuerpflichtigen bemessen wird und die seit 1995 alle in Deutschland wohnhaften natürlichen Personen für ihr inländisches und ausländisches Einkommen zu entrichten haben (juristische Personen, z.B. Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer). Das steuerpflichtige Einkommen wird wie folgt ermittelt:

    Einkommen kann entstehen aus Gewinneinkünften (Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, selbstständige Arbeit) und Überschusseinkünften (nichtselbstständige Arbeit, Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte). Von dem Einkommen abgezogen werden Verluste, ein Altersentlastungsbetrag und Sonderausgaben wie z.B. Versicherungsbeiträge, Bausparverträge und Spenden, Werbungskosten (Ausgaben, die dem Erwerb und dem Erhalt des Einkommens dienen) sowie außergewöhnliche Belastungen wie z.B. Krankheitskosten. Außerdem abgezogen werden der Kinderfreibetrag und der Haushaltsfreibetrag. Bestimmte finanzielle Zuwendungen wie Kindergeld und Arbeitslosengeld werden nicht besteuert. Steuerfrei ist auch der zur Sicherung des Existenzminimums erforderliche Betrag, der Grundfreibetrag. Mit der Steuerreform 2000/ 2003 wurde dieser in drei Stufen erhöht: 2001 auf 14 000 DM (2002: 7 235 Euro), 2003 auf 7 426 Euro und 2004 auf 7 664 Euro. Gleichzeitig wurde der Höchststeuersatz von 53 % auf 48,5 % (2001), 45 % (2004) und schließlich 42 % (2005) und der Eingangssteuersatz auf 16 % (2004) bzw. 15 % (2005) abgesenkt.

    Bei Arbeitnehmern, also bei nichtselbstständiger Arbeit, spricht man von Lohnsteuer. Normalerweise behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer vom Lohn des Arbeitnehmers ein und führt sie an das Finanzamt ab.