Ersitzung

    Aus WISSEN-digital.de

    gesetzlicher Eigentumserwerb an Sachen durch lang dauernden Besitz im Glauben an die eigene Berechtigung.

    Nach § 937 Bürgerliches Gesetzbuch erwirbt derjenige, der zehn Jahre lang eine bewegliche Sache im Eigenbesitz hatte, das Eigentum an der Sache. Der Besitzerwerb ist allerdings ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht.

    Nach § 900 Bürgerliches Gesetzbuch erwirbt derjenige, der 30 Jahre lang im Grundbuch eingetragen ist und in dieser Zeit Eigenbesitz am Grundstück hat, das Eigentum kraft Gesetzes.

    Kalenderblatt - 15. Mai

    1799 Schillers "Wallenstein" wird erstmals vollständig aufgeführt. In dem historischen Drama begeht die Hauptfigur, die sich an einen Feldherrn im Dreißigjährigen Krieg anlehnt, Hochverrat gegen den Kaiser.
    1955 Der österreichische Staatsvertrag wird von den vier Siegermächten unterzeichnet. Somit erlangt Österreich seine staatliche Unabhängigkeit.
    1959 Der sowjetische Außenminister lehnt auf der Genfer Außenministerkonferenz den Friedensplan der Westmächte für Deutschland ab.