Ersatzfreiheitsstrafen

    Aus WISSEN-digital.de

    an die Stelle uneinbringlicher Geldstrafen tretende Freiheitsstrafen (§ 43 Strafgesetzbuch). Ein Tag Freiheitsstrafe entspricht einem Tagessatz. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.

    Kalenderblatt - 16. Mai

    1924 Das amerikanische Repräsentantenhaus schließt Japaner von der Einwanderung in die USA aus.
    1933 Im Börsenblatt wird die erste amtliche Schwarze Liste von Büchern veröffentlicht, die aus öffentlichen Büchereien "auszumerzen" sind.
    1939 Der Ausbau des so genannten Westwalls zum Schutz von Deutschland ist im wesentlichen abgeschlossen.