Embryonenschutz

    Aus WISSEN-digital.de

    im Zusammenhang mit den ethisch bedenklichen Aspekten der Genforschung, insbesondere der gentechnischen Möglichkeit der Erzeugung von Retortenbabys und der Geschlechtsbestimmung von Embryonen sowie der Zunahme von Fötustransplantationen eingerichteter rechtswirksamer Schutz von Embryonen.

    Weltweit am strengsten wird der Embryonenschutz in Deutschland (Embryonengesetz von 1991) gehandhabt. Leihmutterschaften sollen verhindert werden, deshalb Verbot der Übertragung fremder Eizellen auf eine Frau, Embryospenden, Embryoübertragungen usw. Künstliche Befruchtungen, Embryoübertragungen und Embryokonservierungen darf nur ein Arzt vornehmen (§ 9 Embryonenschutzgesetz). Unter Strafe stehen unter anderem: gezielte Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Embryonenschutzgesetz); künstliche Veränderung menschlicher Keimbahnzellen (§ 5 Embryonenschutzgesetz); Herstellen identischer Mehrlinge (Klonen, § 6 Embryonenschutzgesetz); gezielte Geschlechtsauswahl (§ 7 Embryonenschutzgesetz).

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.