Einziehung

    Aus WISSEN-digital.de

    im Strafrecht die Wegnahme von Sachen oder Werten aus dem Vermögen als Strafe oder als Sicherungsmaßnahme. Gemäß § 74 Strafgesetzbuch ist die Einziehung nur bei vorsätzlich begangenen Straftaten zulässig, wenn die Gegenstände dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen, die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, dass sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen können.

    Kalenderblatt - 4. Mai

    1699 Durch das britische Wollgesetz wird der amerikanischen Textilkonkurrenz ein Riegel vorgeschoben.
    1921 Rücktritt der Reichsregierung Fehrenbachs als Reaktion auf ein Ultimatum, das die Siegermächte dem Deutschen Reich gestellt haben.
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