Eigenkirchenrecht
Aus WISSEN-digital.de
germanischer Grundsatz, nach dem jeder Grundherr über die auf seinem Boden errichtete Kirche gebot (Aufsichtsrecht über Klöster und Klerus, Ernennung der Geistlichen); von den deutschen Königen auch auf die Reichskirche als "Eigenkirchenrecht" ausgedehnt (Investitur von Bischöfen und Äbten); gegen dieses Eigenkirchenrecht wandte sich die Bewegung von Cluny; in Bezug auf den König und die Ernennung der höheren Geistlichkeit im Wormser Konkordat beseitigt. Siehe auch Investiturstreit.
Kalenderblatt - 17. Juli
1789 | Der französische König Ludwig XVI. wird aus Versailles ins revolutionäre Paris gebracht. |
1917 | Der englische König Georg V. benennt im Ersten Weltkrieg seine Dynastie um. Um ein Zeichen gegen den Kriegsgegner Deutschland zu setzen, heißt sein Haus von diesem Tag an Windsor und nicht mehr Sachsen-Coburg-Gotha. |
1945 | Die Potsdamer Konferenz, an der die Regierungschefs von Großbritannien (Churchill), der USA (Truman) und der UdSSR (Stalin) teilnehmen, wird eröffnet. |
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