Brandstiftung
Aus WISSEN-digital.de
absichtlich oder grob fahrlässig verursachte Entzündung von Gegenständen und Gebäuden mit der Folge der öffentlichen Gefährdung. Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren wird nach § 306 Strafgesetzbuch bestraft, wer fremdes Eigentum (z.B. Gebäude, Vorräte, Feldfrüchte, Waldungen oder Moore) in Brand setzt oder bewohnte Räume gefährdet werden.
Schwere Brandstiftung liegt nach § 306 a Strafgesetzbuch vor, wenn jemand vorsätzlich fremdes Eigentum in Brand steckt, welches als menschliche Wohnung dient (z.B. Gebäude, Schiffe, Hütten).
Fahrlässige Brandstiftung wird gemäß §§ 306 d Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Entzündung tätereigenen Besitzes ist ebenfalls strafbar, sofern das Feuer auf andere Gebäude übergreifen und andere Menschen gefährden kann.
Kalenderblatt - 27. März
1076 | Papst Gregor VII. wird von König Heinrich IV. abgesetzt, um den Streit über die Investitur von Bischöfen zu beenden. Dadurch kommt es zum Kirchenbann und Heinrich muss den Bußgang nach Canossa antreten, um die Vergebung des Papstes zu erlangen. |
1941 | Nach dem Beitritt Jugoslawiens zum Dreimächtepakt (Deutschland-Italien-Japan) wird die jugoslawische Regierung durch einen Putsch oppositioneller Militärs abgesetzt und König Peter II. als Staatsoberhaupt eingesetzt. |
1962 | Der amerikanische Präsident John F. Kennedy gibt die Verteidigungsdoktrin auf, in der auf den nuklearen Erstschlag verzichtet wird. |
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