Brandstiftung

    Aus WISSEN-digital.de

    absichtlich oder grob fahrlässig verursachte Entzündung von Gegenständen und Gebäuden mit der Folge der öffentlichen Gefährdung. Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren wird nach § 306 Strafgesetzbuch bestraft, wer fremdes Eigentum (z.B. Gebäude, Vorräte, Feldfrüchte, Waldungen oder Moore) in Brand setzt oder bewohnte Räume gefährdet werden.

    Schwere Brandstiftung liegt nach § 306 a Strafgesetzbuch vor, wenn jemand vorsätzlich fremdes Eigentum in Brand steckt, welches als menschliche Wohnung dient (z.B. Gebäude, Schiffe, Hütten).

    Fahrlässige Brandstiftung wird gemäß §§ 306 d Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Die Entzündung tätereigenen Besitzes ist ebenfalls strafbar, sofern das Feuer auf andere Gebäude übergreifen und andere Menschen gefährden kann.