Berufsgeheimnis
Aus WISSEN-digital.de
Amtsgeheimnis; berufliche Schweigepflicht über Tatsachen, die dem Verpflichteten in seiner beruflichen Eigenschaft anvertraut worden oder ihm sonst bekannt geworden sind. Ein Verstoß kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Gemäß § 203 Strafgesetzbuch vor allem für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte), Heilberufe (z.B. Ärzte, Apotheker), Sozialarbeiter und -pädagogen, Berufspsychologen, Ehe-, Familien- und Jugendberater, Berater für Suchtfragen, Mitglieder einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz, Angehörige eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung.
Kalenderblatt - 27. Juli
1794 | Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine. |
1894 | Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss. |
1955 | Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird. |
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