Bundestagspräsident

    Aus WISSEN-digital.de

    Der Bundestagspräsident, den in der Regel die stärkste Fraktion des Bundestages stellt, wird mit verdeckten Stimmzetteln für die Dauer der ganzen Wahlperiode gewählt. Aufgaben und Befugnisse des nach dem Bundespräsidenten höchsten Amtes sind außerordentlich mannigfaltig. Der Bundestagspräsident ist v.a. der Repräsentant des Parlamentes und vertritt es nach außen, insbesondere anderen Bundesorganen gegenüber. Er hat die Würde und die Rechte des Parlaments zu wahren und dessen Geschäfte zu regeln. Außerdem soll er die Beratungen des Bundestag gerecht und überparteilich leiten. Der Präsident ist ferner Dienstherr für das gesamte Parlamentspersonal und der Chef der Bundesverwaltung.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.