Bundespräsident

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    1. allgemein: das Staatsoberhaupt eines Bundesstaats.

    2. Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland; ihm obliegt die völkerrechtliche Vertretung des Bundes. Der Bundespräsident wird durch die Mitglieder der Bundesversammlung für eine Regierungsperiode von fünf Jahren gewählt. Die maximale Amtsdauer beträgt zehn Jahre. Zu seinen Rechten gehören Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers auf Vorschlag des Bundestags, Ernennung der Bundesminister, Bundesrichter, Bundesbeamten, der Offiziere der Bundeswehr und unter besonderen Umständen die Auflösung des Bundestags.

    Durch die Unterschrift des Bundespräsidenten erhalten Gesetzesvorlagen Gültigkeit; er darf seine Zustimmung jedoch nur bei Formfehlern verweigern. Des Weiteren nimmt der Bundespräsident eine wichtige Repräsentativfunktion der Bundesrepublik Deutschland im Ausland ein und fördert die gesellschaftliche Integration in der Bundesrepublik.

    Die bisherigen Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: Theodor Heuss (FDP, 1949-59), Heinrich Lübke (CDU, 1959-69), Gustav Heinemann (SPD, 1969-74), Walter Scheel (FDP, 1974-79), Karl Carstens (CDU, 1979-84), Richard von Weizsäcker (CDU, 1984-94), Roman Herzog (CDU, 1994-99), Johannes Rau (SPD, 1999-2004), Horst Köhler (CDU/FDP, seit 2004).

    3. In Österreich ist die verfassungsrechtliche Stellung des Bundespräsidenten nach den Buchstaben der Verfassung deutlich stärker als in der Bundesrepublik Deutschland. Der österreichische Bundespräsident hat das Recht zur Bestellung und Entlassung der Regierung und zur Parlamentsauflösung. Anders als der Präsident der Bundesrepublik Deutschland ist er bei der Ernennung des Bundeskanzlers und der Entlassung der Regierung an keinerlei Vorschläge gebunden.

    Er ernennt die Mitglieder des Verfassungs- sowie des Verwaltungsgerichtshofes und ist Träger des Oberbefehls über das Bundesheer. Er vertritt Österreich im Ausland. Der Bundespräsident wird im Gegensatz zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland direkt vom Volk gewählt. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Die Amtsführung ähnelt der seines bundesdeutschen Kollegen. Von den zum Teil umfangreichen in der Verfassung verankerten Kompetenzen wird äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht.

    Die bisherigen Bundespräsidenten der Republik Österreich seit 1945: Karl Renner (1945-1950), Theodor Körner (1951-1957), Adolf Schärf (1957-1965), Franz Jonas (1965-1974), Rudolf Kirchschläger (1974-1986), Kurt Waldheim (1986-1992), Thomas Klestil (1992-2004) und Heinz Fischer (seit 2004)#In der Schweiz führt der Bundespräsident den Vorsitz im Bundesrat, dem er als Chef eines Departements angehört; jährlicher Wechsel nach dem Dienstalter. Er hat ebenfalls vor allem repräsentative Pflichten.