Fraktion

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Politik: ein Zusammenschluss von politisch gleich gesinnten Abgeordneten innerhalb eines Parlaments. Im Bundestag ist die Bildung einer Fraktion nur für Abgeordnete erlaubt, die einer Partei angehören, und erfordert die Mindestanzahl von 5 Prozent der Abgeordneten des Bundestages.
    1. Politik: eine zusammengeschlossene Gruppe innerhalb eines Verbandes.
    • Chemie: durch Destillation oder andere chemische Verfahren (Trenn- oder Reinigungsverfahren) abgeschiedener Anteil eines Stoffgemisches.