Stadtstaat

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    Stadt und das zu ihr gehörende Land, die als selbstständiges Staatswesen (auch innerhalb eines Bundesstaates) geführt werden. Diese Art des Staatswesens gab es bereits in der griechischen Polis (z.B. Athen) und hat sich über das Mittelalter hin (unter anderem Venedig, Genua u.a. italienische Städte) über das alte Deutsche Reich (Reichsstädte, dann Freie Städte) bis in die heutige Zeit (Monaco, Bremen, Hamburg, Singapur u.a.) erhalten.