Rechtskraft
Aus WISSEN-digital.de
Unanfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen (formelle Rechtskraft, vgl. § 705 Zivilprozessordnung); zur Sicherung des äußeren Bestands einer gerichtlichen Entscheidung; Aufhebung der Rechtskraft durch Wiederaufnahmeverfahren.
Die materielle Rechtskraft setzt das Vorliegen der formellen Rechtskraft voraus. Sie bewirkt die Maßgeblichkeit des Inhalts, der durch das Urteil festgelegt wird, um somit einer weiteren inhaltlich widersprechenden Entscheidung zu begegnen.
Kalenderblatt - 3. Mai
1951 | Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft. |
1971 | Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert. |
1993 | Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab. |
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