Rechtsfähigkeit

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    Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtssubjekte sind natürliche, aber auch juristische Personen. Beim Menschen beginnt die Rechtsfähigkeit mit Vollendung der Geburt, § 1 BGB, d.h. mit dem erfolgten Austritt aus dem Mutterleib. Der Beginn der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen richtet sich nach der jeweiligen Rechtsform (z.B. bei der Handelsgesellschaft mit Eintragung im Register). Die von der Geschäftsfähigkeit und der Deliktsfähigkeit zu unterscheidende, nicht beschränkte oder beschränkbar Rechtsfähigkeit endet erst mit dem Tode des Menschen bzw. bei juristischen Personen mit dem gesetzlich vorgesehenen Tatbestand (z.B. Löschung im Register).

    Kalenderblatt - 3. Mai

    1951 Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft.
    1971 Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert.
    1993 Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab.