Rechtserwerb
Aus WISSEN-digital.de
ist der Erwerb eines subjektiven Rechts, einer Rechtsmacht, aufgrund des Willens oder kraft Gesetz. Der Erwerb kann in verschiedener Weise vor sich gehen. Schon kraft Geburt erwirbt der Mensch Rechte, z.B. grundrechtliche Freiheitsrechte (Menschenrechte), auf die er nicht einmal verzichten kann. Auf andere Rechte, die jemand unabhängig von seinem Willen erlangt, kann er vielfach verzichten oder den Rechtserwerb rückgängig machen. Ein Recht z.B. aus einem Vertrag zugunsten Dritter kann niemandem gegen seinen Willen aufgezwungen werden.
Kalenderblatt - 3. Mai
1951 | Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft. |
1971 | Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert. |
1993 | Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab. |
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