Paul Hindemith

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    deutscher Komponist; * 16. November 1895 in Hanau, † 28. Dezember 1963 in Frankfurt am Main


    1909 trat Paul Hindemith in das Hoch'sche Konservatorium in Frankfurt am Main ein. 1915 wurde er Konzertmeister am Frankfurter Opernhaus. Am 2. Juni 1919 wurden zum ersten Mal Kompositionen Hindemiths öffentlich aufgeführt.

    Den eigentlichen Durchbruch brachte der Erfolg seines "Dritten Streichquartetts" bei den Donaueschinger Kammermusikaufführungen 1921. Drei Jahre später wurde er als Kompositionslehrer an die Berliner Musikhochschule berufen, wo er - wie später auch in den USA - zahlreiche Schüler ausbildete und jene Forschungen unternahm, die zur Grundlage für sein Lehrwerk "Unterweisung im Tonsatz" wurden.

    Die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten führte zum Boykott von Hindemiths Musik in Deutschland. 1934 kam es zu dem so genannten "Hindemith-Skandal": Unter W. Furtwängler hätte "Mathis, der Maler" aufgeführt werden sollen; Hermann Göring verbot die Veranstaltung, Furtwängler protestierte und erklärte öffentlich: "Es ist eine Schande, Hindemith zu diffamieren und ihn aus Deutschland zu vertreiben, da keiner der jungen Generation mehr für die Anerkennung der deutschen Musik geleistet hat." Ab 1934 hielt sich Hindemith zeitweise in Ankara auf, wo er mit der Reorganisation des türkischen Musiklebens betraut war, bevor er nach Konzertreisen und einem Aufenthalt in der Schweiz 1940 in die USA übersiedelte. Hier lehrte er bis 1953 an der University of Yale in New Haven (Connecticut). Weitere Lehrtätigkeit band ihn ab 1950 an den Lehrstuhl der Poetik an der Harvard University sowie ab 1951 an die Universität Zürich.

    Werke: "Mathis der Maler", "Mörder, Hoffnung der Frauen" nach Oskar Kokoschka (1919), "Sancta Susanna" nach August Stramm (1921), "Cardillac" nach E.T.A. Hoffmann, "Lehrstück" nach Bertolt Brecht (1929), "Die Harmonie der Welt". Liederzyklen "Das Marienleben" und "Die junge Magd", außerdem viel Kammer- und Orchestermusik, so auch eine Sonatenkomposition für jedes Instrument, einschließlich der Tuba, u.a.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.