Marktwirtschaft

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    dezentrale Wirtschaftsordnung, die auf den Prinzipien der Nutzenmaximierung, des Privatbesitzes und der Autonomie (freie Entscheidung über Konsum, Arbeit) beruht.

    Jedes Individuum hat die Möglichkeit, seinen Nutzen zu maximieren, was in der Regel durch Gewinnmaximierung geschieht. Im Gegensatz zur Planwirtschaft trifft das Individuum selbst die Entscheidungen und wird durch die Möglichkeit des Besitzes für sein Handeln vom Markt belohnt oder bei Fehlentscheidungen bestraft. Darum werden unter der Prämisse der Gewinnmaximierung alle Wirtschaftssubjekte ihr Handeln dem Markt anpassen, wodurch die Mechanismen von Angebot und Nachfrage greifen, durch die der Markt über den Preis gesteuert wird. Wichtige Voraussetzungen sind freier Wettbewerb und Vertragssicherheit.

    In der theoretischen Idealform, der freien Marktwirtschaft (nach W. Eucken auch Verkehrswirtschaft genannt), kann sich die Wirtschaft so weitgehend ohne das Eingreifen des Staates steuern. Anbieter maximieren ihren Gewinn, indem sie besser oder billiger herstellen als die Konkurrenz, Verbraucher, indem sie den Anbieter des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses durch Konsum "belohnen". Dadurch wird die beste Alternative für beide Seiten bei vollkommenem Markt gefördert. Marktversagen tritt auf, wenn diese Mechanismen nicht greifen, z.B. im Falle des Monopols oder bei Netzwerkeffekten.

    Marktwirtschaft existiert in Variationen und wird in fast allen demokratischen westlichen Ländern praktiziert.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.