Mandat

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch "Auftrag", "Befehl")

    1. allgemein: Auftrag.
    1. Bürgerliches Recht: Vollmacht (z.B. für einen Rechtsanwalt) zur Regelung einer fremden Angelegenheit.
    1. Staatsrecht: an einen Abgeordneten durch eine Wahl erteilter Auftrag.
    1. Völkerrecht: (z.B. von der UNO erteilter) Auftrag zur (vorübergehenden) Verwaltung eines fremden Staatsgebietes; eine im Geist des Völkerbundes geschaffene Art der Kolonialverwaltung, die erstmals nach dem Ersten Weltkrieg auf die früheren deutschen Kolonien angewandt wurde. Der Völkerbund übertrug die Verwaltung der Mandatsgebiete der Mandatsmacht entweder für beschränkte Zeit ("A-Mandate") oder ohne Befristung ("B-Mandate") oder aber zur Mitverwaltung ("C-Mandate").

    Kalenderblatt - 3. Mai

    1951 Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft.
    1971 Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert.
    1993 Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab.