Kupferstich

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    auch: grafisches Blatt; Tiefdruckverfahren, bei dem mittels eines Grabstichels auf eine Kupferplatte eine spiegelverkehrte Zeichnung eingeritzt wird, die auf der Handpresse vervielfältigt wird. Man unterscheidet verschiedene Techniken: Der Kartonstich gibt meist nur die Umrisslinien; bei der Radierung erfolgt das Einätzen der Zeichnung mit Säure, die Kaltnadel-Technik arbeitet mit Einritzen der Zeichnung mit Stichel oder Diamant auf die polierte Platte. Bei Aquatinta wird vor der Bearbeitung die Platte mit einer angeschmolzenen Schicht aus Kolophonium oder Asphaltstaub versehen.

    Geschichte

    Der Kupferstich wurde vermutlich im 15. Jh. in Süddeutschland entwickelt. Erste Künstlerpersönlichkeiten in Deutschland waren der so genannte Meister der Spielkarten, M. Schongauer, und I. van Meckenem, in den Niederlanden der Monogrammist FVB, in Italien Maso Finiguerra, A. Mantegna und A. Pollaiuolo. Der Kupferstich erlebte seine künstlerische Blüte Anfang des 16. Jh.s (A. Dürer: "Ritter, Tod und Teufel", "Melencolia"; L. Cranach der Ältere, A. Altdorfer und die so genannten Kleinmeister). Lucas van Leyden ("Jüngling mit Totenkopf", 1519) gehörte zu den herausragenden niederländischen Künstlern der Zeit, in Italien waren es M. Raimondi und Agostino Carracci, in Frankreich M. Duvet und É. Delaune, im 17. Jh. dann C. Mellan ("Das Schweißtuch der Veronika", um 1650). Im 17. Jh. wurde der Kupferstich überwiegend zur Reproduktion genutzt (Landkarten, Städtebilder und die so genannten Rubensstecher: L. Vorstermann, P. du Pont, genannt Pontius, Schelte a Bolswert). Nachdem sich in der Folgezeit mehr die Radierung durchgesetzt hatte, griffen erst Künstler des 20. Jh.s wieder die Technik des Kupferstichs auf (Picasso, "Figur", 1945).

    Kalenderblatt - 26. April

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    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.