Gutsherrschaft
Aus WISSEN-digital.de
Sonderform der Grundherrschaft in Ostmitteleuropa (Ostelbien) vom 15. bis 19. Jh.; zentralisierte Bewirtschaftung des Großgrundbesitzes durch den Gutsherrn selbst, der der Herr über jeden Menschen im Gutsbezirk war.
Geschichte
Die Gutsherrschaft entwickelte sich aus der wirtschaftlichen Notlage der ostdeutschen Ritter im 14./15. Jh. (Verödung des Landes infolge Pest usw.), die darauf selbst Höfe bewirtschafteten, das umliegende Bauernland einzogen (Bauernfegen) und sich zugleich vom schwachen Landesfürsten gerichtsherrliche, steuerliche u.a. Rechte ("Patrimonialgerichtsbarkeit") übertragen ließen; die Rechtslage der Bauern verschlechterte sich zur Erbuntertänigkeit. Die Gutsherrschaft wurde durch die Bauernbefreiung (Stein-Hardenberg'sche Edikte seit 1807) beseitigt, aber die ehemaligen Gutsherren wurden durch die ihnen zukommende Entschädigung zu kapitalistischen Großgrundbesitzern.
Kalenderblatt - 3. Mai
1951 | Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft. |
1971 | Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert. |
1993 | Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab. |
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