Gerichtsverfassung

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    bezeichnet die Zuständigkeit, den Aufbau und die Funktion der Gerichte und aller weiteren Behörden der jeweiligen Gerichtsbarkeit samt der dazu gehörenden Rechtspflegeorgane (Richter usw.).

    Das Gerichtsverfassungsrecht ist zum einen Teilgebiet des Verfassungsrechtes, zum anderen Basis des Prozessrechtes. Es gelten das Grundgesetz (GG) und v.a. das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sowie das deutsche Richtergesetz (DRiG), das Rechtspflegergesetz und Teilbereiche der Verfahrensordnungen (ZPO, StPO, u.a.). Daneben bestehen zahlreiche einzelgesetzliche Vorschriften.

    Kalenderblatt - 29. April

    1938 In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt.
    1945 Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften
    1967 Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger.