Zivilprozessordnung
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: ZPO;
enthält den wesentlichen Teil der Vorschriften, die das Verfahren zur Führung von Zivilprozessen regeln.
Verfahrensweg des Zivilprozesses: Güteverfahren, Einreichung der Klage beim zuständigen Gericht, Parteivorschläge, Beweisaufnahme, Urteil, dagegen Rechtsmittel und Zwangsvollstreckung.
Einer mittellosen Partei kann Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Kalenderblatt - 28. April
1947 | Thor Heyerdahl startet mit dem Balsafloß "Kon-Tiki" zur Reise durch den Pazifik. |
1952 | Der japanische Friedensvertrag tritt in Kraft. |
1977 | Die Urteile im Stammheimer Terroristenprozesses werden verkündet. |