Gütergemeinschaft
Aus WISSEN-digital.de
§§ 1415-1518 Bürgerliches Gesetzbuch, ehelicher Güterstand, bei dem sowohl das Vermögen, das die Ehegatten in die Ehe einbringen, als auch das, was sie während der Ehe erwerben, zum Gesamtgut wird. Es findet eine Verschmelzung der Vermögen statt. Das Gesamtgut wird von beiden Ehegatten gemeinsam verwaltet. Bei der Gütergemeinschaft haftet der Ehegatte persönlich für die Schulden des anderen.
Kalenderblatt - 3. Mai
1951 | Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft. |
1971 | Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert. |
1993 | Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab. |
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