Fungibilität

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Vertretbarkeit (Rechtssprache).
    1. beliebige Verwendbarkeit. Die einzelnen Stücke innerhalb einer Gattung sind von ihrem Nominalwert, von ihrer Beschaffenheit oder von den mit ihnen verbundenen Rechten und Pflichten her gleich (z.B. Wertpapiere mit gleichem Inhalt, Münzen oder börsengängige Waren wie Kaffee und Getreide). Wertpapiere, besonders Inhaberaktien (im Gegensatz zu Namensaktien), sind sehr fungibel, da sie jederzeit durch eine andere Aktie ersetzt werden können.