Namensaktie

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    Wertpapier, das persönlich auf den Namen des jeweiligen Inhabers ausgestellt ist. Außerdem wird der Name des Aktionärs in das Aktienbuch eingetragen. Beim Verkauf der Aktien ist eine schriftliche Abtretungserklärung (Indossament) notwendig. Da die Handhabung von Namensaktien ziemlich aufwändig ist, werden Aktien meistens als Inhaberaktien ausgegeben. Eine Sonderform der Namensaktien sind vinkulierte Namensaktien.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.